Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit - #866626
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt ist eine obere Landesbehörde. Unsere rund 1300 Beschäftigten sind in Sachsen-Anhalt für Planung, Bau, Betrieb sowie Unterhaltung und Instandsetzung der Bundesstraßen, der Landesstraßen und einzelner Kreisstraßen einschließlich ihrer Brücken- und Ingenieurbauwerke verantwortlich.
In der Zentrale der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt in Magdeburg ist – vorbehaltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)
vergütet bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L unbefristet in Vollzeit zu besetzen.
Unser Angebot an Sie:
- Aktive Förderung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Bedarfsorientierte, individuelle Personalentwicklung sowie Fort- und Weiterbildungs-möglichkeiten
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- Dynamische Gehaltsentwicklung entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- Flexible Arbeitszeitgestaltung (beispielsweise Gleitzeit, flexible Arbeitszeitmodelle, Teilzeit oder mobiles Arbeiten im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten)
- Gewährung einer Jahressonderzahlung entsprechend dem TV-L
- Urlaubsanspruch von bis zu 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen
- Vergünstigungen im ÖPNV (Jobticket)
- Vermögenswirksame Leistungen
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Wahrnehmung der Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 16 ASiG i. V. m. den Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in der Zentrale einschließlich der Verkehrsmanagementzentrale sowie in den Regionalbereichen Süd und West der LSBB einschließlich der dazugehörigen Meistereien
Hierzu gehören u. a.:
- Beratung der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung Verantwortlichen bei der Ausführung und Unterhaltung der Arbeitsstätten, bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, bei der Gestaltung der Arbeitsplätze sowie bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Sicherheitstechnische Überprüfung der Arbeitsstätten (Begehen der Arbeitsstätten, Feststellen von Mängeln, Einleitung von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung, Kontrolle der Mängelbeseitigung)
- Unterweisung, Belehrung und Schulung der Beschäftigten in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (entsprechend Betriebssicherheitsverordnung)
- Sicherstellung der einheitlichen Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) innerhalb der LSBB
- Wahrnehmung der Aufgaben des Brandschutzbeauftragten in der LSBB
Ihr Profil:
- Abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom (FH)) und abgeschlossene Zusatzqualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) gemäß ASiG / DGUV Vorschrift 2
oderAbgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom (FH)), das dazu berechtigt, die Berufsbezeichnung „Sicherheitsingenieur“ zu führen
- Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz
Wünschenswert sind darüber hinaus:
- zweijährige Berufserfahrung in einer Ingenieurtätigkeit
- Präsentationsfähigkeit
- Abgeschlossene Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (m/w/d) bzw. die Bereitschaft diese nachzuholen
- Kenntnisse der einschlägigen Rechtsnormen wie zum Beispiel LHO, BHO, StVO, ASiG, ArbSchG, MuSchG, JArbSchG, ArbZG, BetrSichV, DGUV, u.a.m.
Ihre Ansprechpartner:
- Herr Dr.-Ing. Hörold (Präsident der Landesstraßenbaubehörde) Tel. 0391/567-2800
- Personalbereich: Frau Marschall Tel. 0391/567- 8124
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sie erfüllen die Voraussetzungen und Sie wollen mit uns gemeinsam etwas bewegen? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 26.04.2024 unter Angabe des Kennwortes „Z-SI01“.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung in einer zusammenhängenden PDF-Datei an [email protected] (mailto:[email protected]) .
Optional senden Sie Ihre Bewerbung an folgende Dienststelle:
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Zentrale
Fachbereich 12, Frau Marschall
Hasselbachstraße 6
39104 Magdeburg
Hinweise:
- Bei Bewerbenden aus der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt erfolgt bis zur Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzung die Übertragung höherwertiger Aufgaben gemäß §14TV-L
- Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht
- Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
- Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet
- Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nur durch einen beigefügten ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag
- Bewerbungskosten werden nicht erstattet
- Weitere Informationen zur Datenverarbeitung auf unserer Internetseite: www.lsbb.sachsen-anhalt.de (https://lsbb.sachsen-anhalt.de/) in der Rubrik Stellenausschreibungen
- Bei ausländischen Bewerbenden
- Sprachniveau mindestens B1
- Nachweis über Anerkennung des Abschlusses in Deutschland (bspw. von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB))
- Nachweis über Arbeits- und Aufenthaltstitel in Deutschland
Wie bewerbe ich mich?
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